Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Unsachgemäße Lagerung kann zu:
führen. Eine professionelle Lagerlösung reduziert diese Risiken deutlich.
Sichtlagerkästen werden vor allem für:
eingesetzt. Durch die offene Front entfällt das Öffnen oder Herausnehmen der Boxen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.
Unsere Schrägarmregale bestehen aus feuerverzinktem Stahl, das für hohe Stabilität und Langlebigkeit sorgt.