Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Euroboxen sind in standardisierten Grundmaßen erhältlich, z. B.:
Unterschiedliche Höhen ermöglichen eine flexible Anpassung an das Lagergut.
Ja. Markierungsbänder lassen sich schnell entfernen oder neu positionieren. Farbmarkierungen können überarbeitet, übermalt oder mechanisch entfernt werden. Die Wahl des Systems hängt davon ab, ob eine dauerhafte oder flexible Lösung gewünscht ist.