Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Sie sind ideal für sperrige Güter, da es keine seitlichen Begrenzungen gibt. Die Arme lassen sich flexibel anpassen, was dir eine bessere Nutzung des Stauraums ermöglicht.
Klare Bodenmarkierungen reduzieren Suchzeiten, verhindern Fehlplatzierungen und sorgen für reibungslose Verkehrsabläufe. Das steigert Produktivität, minimiert Stillstandzeiten und verbessert die allgemeine Prozesssicherheit.