Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefahrstoffe dürfen im Freien gelagert werden, wenn sie:
Rammschutzsysteme bestehen in der Regel aus:
Stahl bietet höchste Belastbarkeit, während flexible Systeme Schäden an Fahrzeugen reduzieren können.
Gitterrostböden bieten Belüftung und Festigkeit, während Spanplattenböden eine flache, stabile Ablagefläche bieten.
Sichtlagerkästen sorgen für:
Sie sind besonders dort sinnvoll, wo Teile regelmäßig entnommen und wieder aufgefüllt werden.