Ja, die Regale können in Größe, Anzahl der Fächer und Tragkraft individuell angepasst werden.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Es gibt Ersatzteile wie Querträger, Stützrahmen, Fußplatten, Sicherungsclips und Anfahrschutz.