Gelb-schwarze Warnmarkierungen erhöhen die Sichtbarkeit und entsprechen gängigen Sicherheitsstandards. Sie dienen der visuellen Warnung und tragen dazu bei, Unfälle bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Ja, die Regale können in Größe, Anzahl der Fächer und Tragkraft individuell angepasst werden.