Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Typische Markierungsbereiche sind:
Sichtlagerkästen werden vor allem für:
eingesetzt. Durch die offene Front entfällt das Öffnen oder Herausnehmen der Boxen.
Grundsätzlich sind Rammschutzprodukte wartungsarm. Dennoch sollten sie regelmäßig visuell geprüft werden. Nach starken Anfahrschäden empfiehlt sich ein Austausch, da die Schutzwirkung beeinträchtigt sein kann.