Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefahrstoffe dürfen im Freien gelagert werden, wenn sie:
Ja, die Regale können in Größe, Anzahl der Fächer und Tragkraft individuell angepasst werden.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Rammschutz kommt überall dort zum Einsatz, wo Fahrzeuge auf bauliche oder technische Strukturen treffen können. Typische Einsatzbereiche sind: