Sichtlagerkästen werden vor allem für:
eingesetzt. Durch die offene Front entfällt das Öffnen oder Herausnehmen der Boxen.
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Gelb-schwarze Warnmarkierungen erhöhen die Sichtbarkeit und entsprechen gängigen Sicherheitsstandards. Sie dienen der visuellen Warnung und tragen dazu bei, Unfälle bereits im Vorfeld zu vermeiden.