Zur Aktion
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Typische Markierungsbereiche sind:
Bodenmarkierungen sind dauerhaft oder temporär aufgebrachte Kennzeichnungen auf Industrie-, Lager- und Werkstattböden. Sie dienen dazu, Verkehrswege, Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Sicherheitszonen und Gefahrenstellen eindeutig sichtbar zu machen und voneinander abzugrenzen.
Das hängt von der Nutzung ab. Regelmäßige Inspektionen helfen, Verschleiß rechtzeitig zu erkennen.
Die Höhe hängt von deiner Reichweite ab, meist zwischen zwei und drei Metern.