Zur Aktion
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Ja, du kannst die Höhe der Stützen und Länge der Arme auf deine Bedürfnisse angepasst konfigurieren. Es gibt einseitige oder beidseitige Varianten, je nach Platzbedarf.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.
Ja, die Montage der Ersatzteile ist einfach und erfordert kein spezielles Werkzeug.