Ja, der Anfahrschutz verhindert Schäden durch Gabelstapler oder andere Fahrzeuge.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefahrstoffe dürfen im Freien gelagert werden, wenn sie:
Sichtlagerkästen werden vor allem für:
eingesetzt. Durch die offene Front entfällt das Öffnen oder Herausnehmen der Boxen.