Die Montage ist in der Regel unkompliziert und erfordert grundlegende Werkzeuge. Es kann auch an spezifische Anforderungen angepasst werden.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.