Unsere Regale bestehen aus robustem, feuerverzinkten Stahl, um hohe Belastungen standzuhalten.
Viele Bodenmarkierungsfarben sind rutschhemmend oder können mit rutschfesten Zuschlägen versehen werden. Dies ist besonders in Produktions-, Nass- oder Außenbereichen relevant und trägt zur Arbeitssicherheit bei.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Ja. Durch ihre Stabilität, Stapelbarkeit und optionalen Deckel eignen sich Euroboxen sehr gut für den innerbetrieblichen Transport sowie für den Versand innerhalb geschlossener Logistikprozesse.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.