Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Die Höhe hängt von deiner Reichweite ab, meist zwischen zwei und drei Metern.
Sichtlagerkästen sorgen für:
Sie sind besonders dort sinnvoll, wo Teile regelmäßig entnommen und wieder aufgefüllt werden.