Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Ja, die Ebenen sind in Abständen von 50 mm individuell höhenverstellbar.
Sie sind ideal für sperrige Güter, da es keine seitlichen Begrenzungen gibt. Die Arme lassen sich flexibel anpassen, was dir eine bessere Nutzung des Stauraums ermöglicht.