Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Es spart Platz, bietet eine übersichtliche Lagerung und erleichtert den Zugriff auf unterschiedlich lange Materialien.
Es gibt Ersatzteile wie Querträger, Stützrahmen, Fußplatten, Sicherungsclips und Anfahrschutz.