Zur Aktion
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
In der Praxis werden häufig beide Systeme kombiniert:
So entsteht ein durchgängiges, effizientes Ordnungssystem.
Die Arme sind abnehmbar und können je nach Lagerbedarf flexibel platziert werden.
Ja, die Arme lassen sich flexibel anpassen.