Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Typische Markierungsbereiche sind:
Es gibt u.a. Bodenverankerungen, Schutzvorrichtungen, Gitterrückwände, Abrollsicherungen und Etikettenhalter
Für Palettenregale eignen sich insbesondere:
Die Auswahl hängt von der Staplergröße, Fahrgeschwindigkeit und Gangbreite ab.