Zur Aktion
Ja, das Zubehör lässt sich problemlos nachträglich montieren.
Die maximale Ständerlast beträgt 2680 kg.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Unsere Regale bestehen aus robustem, feuerverzinkten Stahl, um hohe Belastungen standzuhalten.