Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Stoffe mit unterschiedlichen oder sich gegenseitig verstärkenden Gefahren müssen getrennt aufbewahrt werden, um gefährliche Reaktionen, Brände oder Explosionen zu vermeiden. Die Zusammenlagerung richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenklasse.
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Es eignet sich für Rohre, Stangen, Balken und andere lange oder unhandliche Gegenstände, die auf einer flachen Ebene vom Regal runterrollen könnten.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.