Typische Markierungsbereiche sind:
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Die maximale Ständerlast beträgt 2680 kg.
Gefahrstofflager sollten regelmäßig kontrolliert werden, insbesondere:
Regelmäßige Prüfungen sind Bestandteil einer wirksamen Gefährdungsbeurteilung.