In der Regel bestehen beide aus hochwertigem Kunststoff wie Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE). Diese Materialien sind:
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Bodenmarkierungen sind dauerhaft oder temporär aufgebrachte Kennzeichnungen auf Industrie-, Lager- und Werkstattböden. Sie dienen dazu, Verkehrswege, Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Sicherheitszonen und Gefahrenstellen eindeutig sichtbar zu machen und voneinander abzugrenzen.
Die Arme sind abnehmbar und können je nach Lagerbedarf flexibel platziert werden.
In Bereichen mit intensivem Staplerverkehr sollten abriebfeste, chemikalienbeständige Markierungsfarben oder thermoplastische Systeme verwendet werden. Wichtig ist außerdem eine saubere Untergrundvorbereitung, um frühzeitigen Verschleiß zu vermeiden.