Zur Aktion
In der Regel bestehen beide aus hochwertigem Kunststoff wie Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE). Diese Materialien sind:
Ja, die Ebenen sind in Abständen von 50 mm individuell höhenverstellbar.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Es gibt Ersatzteile wie Querträger, Stützrahmen, Fußplatten, Sicherungsclips und Anfahrschutz.