Zur Aktion
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefahrstoffe dürfen im Freien gelagert werden, wenn sie:
Achte darauf, dass das Zubehör zu deinem spezifischen Regalsystem passt. Viele Teile sind jedoch standardisiert.