Zur Aktion
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Ja. Viele Euroboxen sind optional mit passenden Deckeln erhältlich. Diese schützen den Inhalt vor:
Besonders sinnvoll bei Transport oder längerer Lagerung.