Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Besondere Sicherheitsanforderungen gelten vor allem für:
Je nach Gefahrenklasse unterscheiden sich Lagerart, Trennung und Schutzmaßnahmen.
Es spart Platz, bietet eine übersichtliche Lagerung und erleichtert den Zugriff auf unterschiedlich lange Materialien.