Zur Aktion
In der Praxis werden häufig beide Systeme kombiniert:
So entsteht ein durchgängiges, effizientes Ordnungssystem.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.